Festgeldanlage | Festgeldzinsen im Vergleich |

Die Umtauschanleihe berechtigt einen Anleger zum Laufzeitende der Anleihe, diese in Aktien umzutauschen die der Begebende in seinem eigenen Wertpapierbestand hält Dabei geschieht dies in einem festgelegten Verhältnis. Während bei einer Wandelanleihe der Anteilsinhaber Aktionär des Emittenten ist, wird der Anteilsinhaber aus einer Umtauschanleihe heraus Aktionär einer anderen Gesellschaft. Die Umtauschanleihe gehört insofern zu den Finanzinnovationen. Der Anleiheinhaber muss jedoch sein Umtauschrecht nicht nutzen. Das könnte z. B. dann der Fall sein, wenn zum Laufzeitende der Anleihe deren Wert unterhalb des Umtauschkurses liegt. Hier wäre es für den Anleger effektiver, die Rückzahlung der Umtauschanleihe zum Nennbetrag zu verlangen und die Aktien im Weg des Direkterwerbs günstiger zu erlangen. Anders natürlich liegt der Fall, wenn zum Laufzeitende die Aktie über dem Umtauschkurs liegt. So könnte die Übernahme der Aktie bei sofortigem Wiederverkauf zu einem Gewinn führen.