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Der Umsatz, auch Erlös, ist ein Begriff der Betriebswirtschaftlehre. Als Synonym für Umsatz wird auch Erlös verwendet und als ein Synonym für Erlös steht Leistung. Dennoch kann bezüglich des Begriffs Erlös inhaltlich ein Unterschied bestehen.

Der Erlös stellt den Gegenwert dar, der einem Unternehmen in Form von Geld oder Forderungen aus dem Verkauf von Waren oder Dienstleistungen sowie aus Vermietungen oder/und Verpachtungen zufließt. Der Erlös ist ein Bruttoerlös (Umsatz) des Unternehmens innerhalb eines bestimmten Zeitraums. Hier sind noch keinerlei Kosten, wie Material- und Personalkosten, abgezogen. Beim Nettoerlös handelt es sich um eine Größe, bei der die mit dem Verkauf im Zusammenhang stehenden Erlösminderungen (wie z. B. Rabatte, Gutschriften, Skonti) berücksichtigt werden.

Bei den Erlösen handelt es sich um eine wertmäßige Erstellung der von einem Unternehmen ausgeübten betrieblichen und nichtbetrieblichen (neutralen) Tätigkeiten.

In einem Handelsunternehmen sind Erlös und Leistung (als betrieblicher Ertrag) identisch. Das resultiert aus der Tatsache, dass es hier keine Bestandsänderungen die Halb- und Fertigfabrikate betreffend, und auch keine Eigenleistungen gibt.
In einem Industrieunternehmen ist dem Erlös aus verkauften Fertigprodukten der betriebliche Ertrag aus hergestellten Produkten hinzuzurechnen. Der Unterschied hat seine Ursache in den Bestandsänderungen, die sich aus Halb- und Fertigfabrikaten und aus der Aktivierung von Eigenleistungen ergeben.

Der Erlös ergibt sich aus der Summe der Verkaufspreise mit denen die Absatzmengen bzw. die Dienstleistungen berechnet wurden.

Gemäß dem in Deutschland geltenden Handelsgesetzbuch (HGB) werden in der Rechnungslegung unter der Rubrik „Umsatzerlöse“ solche Erträge ausgewiesen, die für die gewöhnliche Geschäftstätigkeit des betreffenden Unternehmens typisch sind.

Die Definition der Begriffs Umsatz bzw. Ertrag hat insofern eine wesentliche Bedeutung, als sich daraus Auswirkungen auf die Vergleichbarkeit von Unternehmensergebnissen –auch über alle Ländergrenzen hinweg – ergeben. Nur so kann gesichert werden, dass ausgewiesene Umsatzangaben korrekt sowie vergleichbar sind und Scheingeschäfte verhindert werden.
Insbesondere in der International Financial Reporting Standards (IFRS) sind international verbindliche Rechnungslegungsvorschriften für Unternehmen geregelt. Sie sind vom International Accounting Standard Board (IASB) herausgegeben. Zahlreiche Länder haben die Anwendung der IFRS vorgeschrieben, zumindest für solche Unternehmen, die kapitalmarktorientiert aufgestellt sind.