Das Umlageverfahren ist eine Handhabung einer Finanzierung. Es spielt eine wichtige Rolle bei der Rentenkasse und damit der Finanzierung von Sozialleistungen. In diesem Fall, der Rentenfinanzierung. Typisch für das Umlageverfahren –dargestellt am Beispiel der Rentenkasse – ist es, dass die Beiträge zur Rentenversicherung, die von den Erwerbstätigen aufgebracht werden, direkt an die Leistungsbezieher (hier Rentner) gehen. Als Gegenleistung erhalten die Beitragszahler in die Rentenversicherung einen Anspruch auf eine Rentenzahlung, wenn der Versicherungsfall eintritt. Das ist der Rentenzeitpunkt.
Eine andere Finanzierungsart ist das Kapitaldeckungsverfahren. Hier legt der jeweilige Versicherungsträger die eingezahlten Beiträge gewinnbringend (Zinsen) an, damit im Leistungsfall die Anspruchsberechtigten (Versicherten) ausgezahlt werden können.
Wenn, wie in Deutschland durch die demographische Entwicklung bedingt, eine rückläufige Zahl von Beitragspflichtigen entsteht, kann das zu Problemen bei der Handhabung des Umlageverfahrens führen, denn immer weniger Beitragszahler müssen demzufolge immer mehr Leistungsempfänger finanzieren.