Festgeldanlage | Festgeldzinsen im Vergleich |

Die Übernahmekommission ist ein unabhängiges Gremium zur Prüfung von Übernahmeangeboten mit dem vordergründigen Anliegen festzustellen, ob bestehende Regelungen und Mindestanforderungen eingehalten werden. Eine solche Kommission besteht in einer Vielzahl von Staaten. In Deutschland ist es die Börsensachverständigenkommission (BSK) im Bundesministerium der Finanzen, welche die Mitglieder dieser Kommission beruft. Bei der Prüfung wird insbesondere der Inhalt des Übernahmekodex (eine Richtlinie der BSK) als Grundlage genommen um festzustellen, ob die Regeln für ein Übernahmeangebot eingehalten worden sind.