Festgeldanlage | Festgeldzinsen im Vergleich |

Hier handelt es sich um eine Richtlinie zur Handhabung in Sachen Veröffentlichung von Übernahmeangeboten in Deutschland. Sie wurde von der Börsensachverständigenkommission (BSK) herausgegeben. Hintergrund dieser Richtlinie und damit dieses Kodex ist das Anliegen, dass einerseits die Aktionäre, darüber hinaus aber auch alle beteiligten bei Übernahmeangeboten möglichst umfassend informiert werden. Zugleich wird damit angestrebt, etwaige Manipulationen durch Insiderwissen zu verhindern. Neben diesem Übernahmekodex existieren jedoch gesetzlich verbindliche Normen im Zusammenhang mit Übernahmeangeboten. Insofern geht der Inhalt der Richtlinie über die gesetzlichen Regelungen hinaus. Sie haben keine Rechtsverbindlichkeit. Ein Bestandteil des Übernahmekodex hat 2002 Aufnahme in das gesetzlich vorgeschriebene Pflichtangebot gefunden. Das betrifft die Veröffentlichungspflicht eines Großaktionärs beim Erreichen der 30-Prozent-Schwelle.