U-Schätze sind unverbindliche Schatzanweisungen. So werden Schuldverschreibungen des Bundes, der Länder und anderer öffentlicher Einrichtungen bezeichnet. Sie zeichnen sich durch eine Laufzeit zwischen 6 Monaten und 2 Jahren aus und haben keinen Zinscoupon. Bei den U-Schätzen ergibt sich die Rendite durch die Ausgabe zu einem diskontierten Kurs sowie der Tilgung zum Nennwert am Ende der Laufzeit. Bei der Emission von U-Schätzen kommt das Tenderverfahren zur Anwendung. Die Stückelung beträgt mindestens 250.000 Euro. Das spricht dafür, dass fasst ausschließlich institutionelle Investoren auftreten.