Festgeldanlage | Festgeldzinsen im Vergleich |

Erteilt ein Anleger eine Wertpapierorder so muss er für deren Ausführung Gebühren bezahlen. Das sind Transaktionskosten.
Transaktionskosten fallen sowohl beim Kauf als auch beim Verkauf von Wertpapieren an. Direkte Transaktionskosten sind vom Anleger unmittelbar an die depotführende Bank zu zahlen. Soweit die Order an einer Präsenzbörse zur Ausführung kommt, fällt zusätzlich noch die Courtage für den Skontroführer an. Die Höhe der Courtage ist in der Gebührenordnung der Börse einheitlich geregelt. Nicht jede Bank weist diese Kosten gegenüber ihren Kunden tatsächlich aus.

Daneben entstehen aber indirekte Transaktionskosten. Deren Höhe hängt von der Liquidität ab. So verschiebt ein Kauf- bzw. Verkaufsangebot den Kurs zu Ungunsten des Anlegers, wenn dies auf einem illiquiden Markt geschieht. Darüber hinaus erfolgt die Orderausführung nicht unverzüglich. Je länger jedoch der Kauf- bzw. Verkaufsauftrag (die Order) im Orderbuch steht, desto mehr erhöht sich das Risiko einer negativen Veränderung des Kurses des betreffenden Wertpapiers.