Festgeldanlage | Festgeldzinsen im Vergleich |

Der Terminkontrakt ist der Vertrag über ein Termingeschäft. Wie bei Verträgen üblich, gehören zum Vertragsabschluss mindestens zwei (Vertrags-)Parteien. Im Übrigen werden alle Grundbedingungen des Geschäftes, was auch jeden anderen Vertrag charakterisiert, festgeschrieben. Er verpflichtet nach dem Motto: Verträge sind so zu erfüllen, wie sie abgeschlossen wurden. Kontrakte sind für unbedingte, mithin feste, Termingeschäfte vorgesehen. Dazu gehören beispielsweise Futures oder Swaps. Zum Vertragsinhalt gehören u. a.:

  • Wann erfolgt die Lieferung (bzw. Annahme) der Ware.
  • Der Preis.
  • Die Qualität.
  • Der fixe Zeitpunkt in der Zukunft, zu dem der Handelsabschluss bestätigt wird.

Der Handel bietet somit eine hohe Transparenz, verbunden mit einem leichten Marktzugang sowie relativ niedrigen Handelskosten.