Der Terminkontrakt ist der Vertrag über ein Termingeschäft. Wie bei Verträgen üblich, gehören zum Vertragsabschluss mindestens zwei (Vertrags-)Parteien. Im Übrigen werden alle Grundbedingungen des Geschäftes, was auch jeden anderen Vertrag charakterisiert, festgeschrieben. Er verpflichtet nach dem Motto: Verträge sind so zu erfüllen, wie sie abgeschlossen wurden. Kontrakte sind für unbedingte, mithin feste, Termingeschäfte vorgesehen. Dazu gehören beispielsweise Futures oder Swaps. Zum Vertragsinhalt gehören u. a.:
Der Handel bietet somit eine hohe Transparenz, verbunden mit einem leichten Marktzugang sowie relativ niedrigen Handelskosten.