Festgeldanlage | Festgeldzinsen im Vergleich |

Bei teileingezahlten Aktien handelt es sich um solche, bei denen die Nennbeträge nicht vollständig eingezahlt sind. Aktien dieser Art sind immer Namensaktien. Das ergibt sich daraus, dass dem Unternehmen die Aktionäre bei erforderlicher Volleinzahlung bekannt sein müssen. Die Mindesteinzahlung ist auf 25 Prozent des Nominalwertes festgelegt. Die Emission teileingezahlter Aktien ist in Deutschland ausschließlich den Versicherungsunternehmen eingeräumt.