Festgeldanlage | Festgeldzinsen im Vergleich |

Als ein Sharholder wird ein Aktionär bezeichnet. Als solcher ist er Inhaber eines Anteils am Grundkapital einer Aktiengesellschaft (AG), welches in der Aktie verkörpert ist. Damit ist der Aktionär mitgliedschaftlich an der AG beteiligt. Die Stellung als Aktionär kann im Rahmen der Gründung einer AG, durch den Kauf von Aktien, aber auch im Wege einer Erbschaft erlangt werden.