Der Pfandbrief hat in Deutschland eine sehr lange Geschichte. Schon durch eine Cabinarts-Ordre Friedrich des Großen im Jahr 1769 waren es Wertpapiere, die dem Zweck der Beschaffung eines günstigeren landwirtschaftlichen Grundkredits erteilt wurden. Dieser Grundbesitz diente dem Inhaber des Pfandbriefes als Sicherheit gegenüber der Bank. Erste Hypothekenbanken bekamen Mitte des 19. Jh. das Recht eingeräumt, hypothekarisch gesicherte Kredite durch Pfandbriefe zu refinanzieren. Ein weiterer Schritt war das Hypothekenbankgesetz, welches am 1. Jan. 1900 in Kraft trat und damit zum gleichen Zeitpunkt wie das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Daraus ergab sich eine Rechtsgrundlage für die Emission von Pfandbriefen.
Heute ist es das Pfandbriefgesetz (PfandBG), das zum 19. Juli 2005 eine einheitliche Rechtsbasis bildet. Kreditinstitute, die Pfandbriefe als Refinanzierungsmittel emittieren wollen, müssen dies auf der genannten Rechtsgrundlage bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beantragen.
Der Pfandbrief ist ein verzinsliches Wertpapier, der von einer Pfandbriefbank ausgegeben wird. Er wird überwiegend an der Börse gehandelt. Bei kleiner Stückelung können ihn auch Privatpersonen kaufen. Oftmals bieten die Pfandbriefe eine etwas höhere Rendite als das bei Bundesanleihen der Fall ist. Hinsicht ihrer Sicherheit sind sie denen durchaus gleichgestellt.
Pfandbriefe sind durch eine Deckungsmasse besichert. So heben sie sich auch gegenüber einfachen Anleihen, die nur ein Rückzahlungsversprechen als Sicherheit haben, ab. Bei Pfandbriefen übersteigt die bestehende materielle Sicherheit deren Emissionswert deutlich. Außerdem haftet hier die begebende Bank mit ihrem gesamten Vermögen.