Festgeldanlage | Festgeldzinsen im Vergleich |

Ein Kommissionär ist eine Person, die den Kauf oder Verkauf von Wertpapieren oder Waren in eigenem Namen, aber für fremde Rechung ausführt.
Zum Beispiel führen Kreditinstitute Aufträge von Kunden über Veräußerung oder Anschaffung von Wertpapieren im In- und Ausland immer als Kommissionär aus. Gegenüber dem Kunden müssen der Preis des Ausführungsgeschäftes, z.B. Börsenkurse und andere Gebühren, wie Provisionen und Transaktionsgebühren offen gelegt werden. Sollte der Kunde an Aufträgen an einem ausländischen Börsenplatz interessiert sein, an welchem das Kreditinstitut nicht vertreten ist, werden Korrespondenzbanken als Zwischenkommissionäre eingeschaltet.