Festgeldanlage | Festgeldzinsen im Vergleich |

Das Kernkapital ist die Summe in der Bilanz eines Kreditinstitutes die ihm dauerhaft zur Verfügung steht. Die Kernkapitalquote berechnet sich aus dem Kernkapital geteilt durch die Höhe der Kundenkredite.
Die Höhe der Kernkapitalquote eines Kreditinstitutes wird durch internationale Bilanzvorschriften festgelegt. Sie beträgt mindestens 4%. Dies bedeutet dass mindestens 4 % aller Kundenkredite durch das Kernkapital abgedeckt sein müssen. In der Praxis liegt diese Quote meist bei sechs oder mehr Prozent.