Hinter diesem Begriff verbirgt sich die Tatsache, dass eine von einem Unternehmen begebene Schuldverschreibung in einzelne Teile (Teilbeträge) gestückelt ist. Deren Größenordnung schwangt und kann beispielsweise zwischen 100, 1000 oder 10000 Währungseinheiten betragen. Das erbringt Sinn wenn man bedenkt, dass einerseits der Kleinanleger eher Chancen hat Stücke zu erwerben, wenn diese klein gehalten sind und andererseits der Großinvestor nicht daran interessiert ist, zu viele kleinere Einheiten zu erwerben. Letzteres hatte noch mehr Bedeutung, als noch effektive Stücke an die Anleger ausgeliefert wurden. Das ist heute eher die Ausnahme. Logischerweise ergibt die Summe aller Teilschuldverschreibungen die gesamte Schuldverschreibung einer Emission. Das Gesagte gilt übrigens sinngemäß auch für Pfandbriefe, bei denen es sich um hypothekenbesicherte Schuldverschreibungen von Banken handelt.