Nach § 9 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sind die deutschen Kreditinstitute, die Niederlassungen ausländischer Kreditinstitute in Deutschland und die Mitglieder deutscher Börsen verpflichtet, sämtliche Geschäfte in Wertpapieren soweit sie an einer Börse der EU bzw. eines Mitgliedstaates des Europäischen Wirtschaftsraumes zum Handel zugelassen sind, an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu melden. Das gilt auch für die Teilnehmer an den Handelsplattformen Xetra und Eurex. Dieser Meldepflicht kann mit dem System „TRICE“ nachgekommen werden.