Die Laufzeit für die Festgeldanlage ist zwischen der Bank und dem Anleger vereinbart. Damit wissen beide Seiten, wann die Anlage endet. Es gehört bei vielen Banken zum Service, den Anleger mit einer gewissen Vorherigkeit auf diesen Zeitpunkt noch einmal ausdrücklich hinzuweisen.
Obwohl die Laufzeit fest vereinbart ist, sollte der Anleger rechtzeitig noch einmal in die Vertragsbedingungen bzw. Allgemeinen Geschäftsbedingungen schauen. Dort haben eine Reihe von Banken geregelt, dass sich die Anlagedauer um einen bestimmten Zeitraum verlängert, wenn diese nicht ausdrücklich bis zu einem vorgegebenen Zeitpunkt vor Laufzeitende gekündigt wird.
Endet die Laufzeit für die Geldanlage nunmehr „offiziell“, so gibt es zwei Möglichkeiten. Der angelegte Betrag und der damit verbundene Gewinn werden einem Referenzkonto (z. B. Girokonto) gutgeschrieben. Es sollte zum guten Ton der Bank gehören, dem Anleger darüber einen entsprechenden Kontoauszug auszuhändigen. Es kann aber auch eine Prolongation, mithin eine Verlängerung der Anlagezeit, vorgenommen werden. Damit erfolgt eine Neuanlage. Hierbei ist es durchaus denkbar, dass die Konditionen dafür „neu geordnet“ werden, also nicht identisch mit den bisherigen sind. Das kann möglicherweise die Anlagedauer, aber auch die Zinshöhe betreffen.