Die hier gemeinte Vertriebszulassung betrifft Fonds-Produkte. Damit diese in Deutschland vertrieben werden dürfen, bedarf es dafür eines Prüfungsverfahrens, welches von der betreffenden Investmentgesellschaft – als Vertreiber – in die Wege zu leiten ist. Hierbei sind die Vorgaben und Einhaltung der Anforderungen zu beachten, die seitens der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bestehen. Dabei spielt die Vorlage eines Verkaufsprospektes eine primäre Rolle. Erst wenn die BaFin ihre Zustimmung erteilt hat, gilt die Vertriebszulassung als erteilt.
Tatsächlich gibt es in Deutschland auch (börsengehandelte) Fonds, die für Deutschland keine Vertriebszulassung haben. Es ist ein Risiko, diese zu handeln. Wer es dennoch tut läuft Gefahr, eine „Strafsteuer“ kassieren zu müssen. Das ist so etwa wie eine Radarfalle im Straßenverkehr. Um das zu verhindern ist es ratsam, auf das Vorhandensein einer Wertpapierkennnummer zu achten, die u. a. ein „DE“ ausweist.