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Schlechthin gehören alle Kosten, die für den Vertrieb bzw. die Verwaltung entstehen, zum Vertriebs- und Verwaltsaufwand. Jedoch sind Vertriebs- und Verwaltungsaufwand in der Beriebswirtschaftslehre zwei voneinander getrennte Begriffe.

Verwaltungskosten.

  • Eine Definition dafür findet sich im Handelsgesetzbuch nicht. Deshalb ist eine exakte Abgrenzung zu anderen Kosten und deren Erfassung überwiegend aus dem unternehmensindividuellen Umgang zu entnehmen. Eine Näherung ergibt sich daraus, dass alle Kosten, die nicht der Produktion bzw. Dienstleistung oder dem Vertrieb zurechenbar sind und die der Verwaltung des Unternehmens dienen, zu den Verwaltungskosten gehören. Ihrer Gattung nach handelt es sich um Gemeinkosten, die anteilig auf die Produkte umgelegt werden.
  • Üblicherweise werden die Personal- und Sachkosten zu den Verwaltungskosten gezählt, wenn sie aus folgenden Bereichen kommen: Unternehmensführung, Rechtswesen, Personalwesen, Rechnungswesen, Informationstechnologie.
  • Eine andere, etwas detailliertere Erfassung ergibt sich aus folgender Verwaltungskostenaufstellung: Kosten des Verwaltungspersonals, Vergütungen des Aufsichtsrats, Verbandsbeiträge, Prüfungskosten, Kosten für Heizung und Beleuchtung, Miete / Pacht, Büroeinrichtung und Bürobedarf, Postgebühren, Reisekosten.

Zu den Vertriebskosten gehören solche für die Vorbereitung, die Förderung, die Durchführung und die Überwachung des Vertriebs der Produkte und /oder Dienstleistungen eines Unternehmens. Vertriebskosten fallen beim Absatz der Produkte an.
Den Vertriebskosten werden der Sach- und Personalaufwand von Teilsegmenten des Vertriebs zugerechnet, zu denen gehören:

  • Die Vertriebsvorbereitung mit Produktgestaltung, Präsentationen, Kundenbetreuung, Absatzmethodik.
  • Die Vertriebsförderung durch Marketing, Messen, Werbung.
  • Die Vertriebsdurchführung und Kosten für Verpackung, Lager, Zoll- und Fracht,
  • Handelsvertreterprovisionen, Transportversicherung, Transportfahrzeuge.

  • Die Vertriebsüberwachung in Form von Marktforschung, Debitorenbuchhaltung, Mahnwesen, Reklamationswesen.