Der Verfallsmonat als Begriff steht in unmittelbarem Zusammenhang mit einer Option. Der Abschluss von Termingeschäften gehört an der Börse zum Alltag, somit also auch der Kauf von Optionen und ebenso den Futures. Für beide Finanzprodukte gilt, dass deren Erfüllung nicht innerhalb der auf den Vertragsabschluss folgenden zwei Tage (wie beim Kassageschäft) erfolgen muss, sondern erst in der Zukunft. Jener Zeitpunkt, also welcher Tag der letzte Handelstag im jeweiligen Verfallsmonat ist, wird von der Börse bestimmt. Das könnte beispielsweise der dritte Freitag im Monat sein. Die Börsen bieten – je nach dem Kontrakt – zu jedem Zeitpunkt drei oder mehr Verfallsmonate zum Handel an.