Das Verfallsdatum spielt eine wichtige Rolle bei dem Finanzprodukt „Option“ und gehört somit in den Themenbereich Termingeschäft. Optionen sind u. a. dadurch gekennzeichnet, dass diese nur bis zu einem fest definierten Termin ausgeübt werden können. Dieser Termin wird als Verfallsdatum bezeichnet. Wird die Option bis zum Verfallsdatum nicht ausgeübt, so verfällt diese. Das hat zur Folge, dass man das betreffende Basisobjekt nicht mehr zu den in der Option vereinbarten Bedingungen kaufen oder verkaufen kann. Den Optionen ist es eigen, dass von ihnen nur bis zu deren Verfallstag Gebrauch gemacht werden kann. Das bezieht sich auf die amerikanische Variante. Hier kann die Option während der gesamten Laufzeit ausgeübt werden. Handelt es sich um eine europäische Option, so kann diese ausschließlich an deren Verfallstag ausgeübt werden. Das engt die Möglichkeiten gegenüber der amerikanischen Option nicht unerheblich ein. Denn wenn am Verfallstag, dem Ausübungszeitpunkt, der Basispreis ungünstig für den Inhaber der Option steht, wird er davon keinen Gebrauch machen. Hat der Inhaber der Option beispielsweise eine Kaufoption (Call), so wird er das Basisobjekt nur kaufen, wenn der Basispreis der Option unterhalb des aktuellen Kaufpreises am Kassamarkt liegt.