Festgeldanlage | Festgeldzinsen im Vergleich |

Das Umlaufvermögen als eine volkswirtschaftliche Größe und Begriff steht eng im Zusammenhang mit der Bilanz. Diese ist stets in zwei Seiten untergliedert, der Aktiv- und der Passivseite. In Kurzfassung stellt die Aktivseite die Mittelverwendung und die Passivseite die Mittelherkunft dar. Die Bilanz erfasst auf der Aktivseite die Vermögensgegenstände nach der Reihenfolge ihrer Verbleibensdauer im Unternehmen. Hierbei erfolgt eine Unterteilung in Anlagevermögen und Umlaufvermögen.

Was zum Umlaufvermögen gehört sind:

  • Vorräte und Vorratsvermögen,
  • Forderungen aus Lieferungen und Leistungen,
  • Wertpapiere,
  • der Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten

Innerhalb der Kategorien erfolgt eine weitere Feingliederung. Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens sind nicht für dauerhaft im Geschäftsbetrieb vorgesehen. Für sie ist typisch, dass deren Bestand fortlaufend verändert wird. Das sind Zu- oder Abgänge wie z. B. die Verarbeitung von Vorräten in der Produktion oder deren Neuanschaffung.
Eine Maschine kann beispielsweise zum Anlage- oder zum Umlaufmittelvermögen gehören. So ist sie Bestandteil des Anlagevermögens, wenn sie im Unternehmen hergestellt wird, um im Produktionsprozess des Unternehmens in Betrieb genommen zu werden. Sie ist als Umlaufvermögen einzustufen, wenn sie im Unternehmen hergestellt wird, um sie danach zu verkaufen.

Umlaufvermögen wird dadurch charakterisiert, dass es Kapital ist, welches nur kurzfristig und vorübergehend zum Kapital eines Unternehmens gehört.
So gehören mithin zum Umlaufvermögen eines Unternehmens alle Vermögensgegenstände die sich im

Betriebsprozess

  • zur kurzfristigen Veräußerung,
  • zum Verbrauch,
  • zur Verarbeitung,
  • oder zur Rückzahlung befinden.

Anlagevermögen dagegen zeichnet sich dadurch aus, dass dieses dauerhaft dem Geschäftsbetrieb dient.

Im Handelsgesetzbuch (HGB) wird das Umlaufvermögen nicht definiert. Es stellt rechtlich gesehen quasi eine Restgröße vom dem dar, was nicht Anlagevermögen ist.
Umlaufvermögen ist in der Regel die Grundlage (wie Vorräte an Roh-, Hilfs-, und Betriebsstoffen) oder das Resultat des Produktionsprozesses eines Unternehmens (wie Fertigerzeugnisse, Guthaben bei Kreditinstituten, Kassenbestand, offene Forderungen).
Es wird davon ausgegangen, dass im Umlaufvermögen zu aktivierende Vermögensposten innerhalb einer Umsatzperiode einerseits zu Geld oder Geldsurrogaten werden (Zahlungsmittel, die nicht zu den gesetzlichen Zahlungsmitteln gehören) oder andererseits im Wege des Verkaufs oder Verbrauchs untergehen.