Festgeldanlage | Festgeldzinsen im Vergleich |

Termingeschäfte werden gelegentlich auch als Zeitgeschäfte bezeichnet. Für sie ist typisch, dass es sich um Festgeschäfte oder Optionsgeschäfte handelt, die zeitlich versetzt zu erfüllen sind. Geschlossen werden diese Geschäfte auf dem organisierten Markt ebenso wie dies in einem multilateralen Handelssystem der Fall sein kann. Ein weiteres bedeutendes Merkmal dieser Geschäfte ist, dass sich ihr Wert stets mittelbar oder unmittelbar vom Preis eines Basiswertes ableitet.

Börsentermingeschäfte lassen sich bezüglich ihrer Erfüllungsabsicht unterteilen in:
Lieferungsgeschäfte, Börsentermingeschäfte und Differenzgeschäfte.

  • Lieferungsgeschäfte zeichnen sich dadurch aus, dass von beiden Vertragsparteien eine tatsächliche Erfüllung in Form eines gegenseitigen Austausches der geschuldeten Leistung beabsichtigt ist.
  • Börsentermingeschäften ist es eigen, dass eine Erfüllung mittels eines Gegengeschäftes und Glattstellung möglich ist.
  • Differenzgeschäfte sind dadurch charakterisiert, dass die Vertragsparteien nicht an dem Handelsobjekt interessiert sind. Bei dem reinen Differenzgeschäft geht es den Beteiligten nicht um den Basiswert der Gegenstand des Vertrages ist, sondern um den erwarteten Gewinn.

Andere Unterscheidungsmerkmale bezüglich der Termingeschäfte lassen sich aus der Erfüllungspflicht ableiten. Daraus ergibt sich eine Einteilung in die unbedingten Termingeschäfte und die bedingten Termingeschäfte.

  • Ein unbedingtes Termingeschäft ist dadurch charakterisiert, dass dieses unbedingt sowohl seitens des Käufers, als auch seitens des Verkäufers, erfüllt werden muss. Hier sind die Rechte und Pflichten gleichermaßen verteilt, es gibt bei Vertragsabschluss keine Zahlung einer Prämie. Bei der Geschäftserfüllung kommt es zu einem Barausgleich oder einer tatsächlichen Lieferung. Als Beispiele sind zu nennen die Futures als börsengehandeltes unbedingtes Termingeschäft oder die Forwards, als außerbörslich gehandeltes unbedingtes Termingeschäft.
  • Ein bedingtes Termingeschäft liegt vor, wenn einem der Vertragspartner eingeräumt wird zu wählen, ob dieser das Geschäft zu den Bedingungen des Vertrages tatsächlich durchführen möchte. Deshalb spricht man hier auch von Optionen. Sind diese verbrieft handelt es sich um einen Optionsschein. Bei der europäischen Version der Ausübung des Geschäfts ist dieses ausschließlich am Tag der Fälligkeit gegeben. Die amerikanische Option lässt es zu, dass die Option während der gesamten Laufzeit, mithin an jeden Tag bis zur Fälligkeit ausgeübt werden kann.

Warum Termingeschäfte?

Die Motive für Termingeschäfte können sein:

  • Die Absicherung,
  • die Spekulation,
  • die Arbitrage (das Ausnutzen von unterschiedlichen Preisen für die gleichen Waren, jedoch auf verschiedenen Märkten).

Termingeschäfte sind stark risikobehaftet. Dieses wird insbesondere dadurch erzeugt, dass infolge des zeitlich hinausgeschobenen Erfüllungszeitpunktes das Geschäft zur Spekulation auf eine günstige, jedoch ungewisse Marktpreisentwicklung in der Zukunft verleitet. Hinzu kommt, dass üblicherweise bei den Termingeschäften eine Hebelwirkung (Leverage-Effekt) vorhanden ist. Das bedeutet, dass mit einem verhältnismäßig geringen Kapitaleinsatz große Positionen im Basiswert eingegangen werden können. Das hat zur Folge, dass die Veränderung des betreffenden Basiswertes prozentual bei den Gewinnen, aber auch den Verlusten, erheblich größer sein können. Totalverluste sind nicht ausgeschlossen. Das Börsengesetz (BörsG, §26 Abs. 1) untersagt es den Wertpapierdienstleistungsunternehmen Termingeschäfte mit solchen Personen einzugehen, die keine Erfahrung mit dieser Materie haben. Die Wertpapierdienstleistungsunternehmen sind verpflichtet, die Verbraucher bezüglich der bestehenden Risiken bei Finanztermingeschäften vor dem Abschluss eines Vertrages zu informieren. Wird dies unterlassen oder nicht ausreichend vorgenommen, kann das zu einem Schadenersatzanspruch des Verbrauchers führen.