Bei einem Tenderverfahren handelt es sich um die Durchführung einer Wertpapieremission im Wege einer Auktion. Der Emittent oder die im Konsortium vertretene Führungsbank ruft dazu auf, Gebote abzugeben. Dabei wird häufig ein Mindestgebot vorgegeben. Das Emissionsvolumen wird sodann, je nach Höhe des abgegebenen Gebots, an die Meistbietenden verteilt. Hierbei werden teilweise große institutionelle Bieter bevorzugt. So von den Banken erworbene Papiere werden anschließend am Markt oft wieder platziert.
Das Tenderverfahren ist sowohl am Euromarkt als auch in den USA besonders für kurzfristige Geldmarktpapiere gängig. In Deutschland werden nach diesem Verfahren Kassenobligationen des Bundes sowie U-Schätze (Geldmarktpapiere, welche vom Bund oder den Sondervermögen des Bundes sowie von den Bundesländern emittiert werden) zugeteilt. Hierbei wird im Zuge des Ausschreibungsverfahrens der Nominalzins festgeschrieben und es können Kursgebote abgegeben werden.
Bei der Emission von Aktien ist das Tenderverfahren in Deutschland nicht üblich und auch ansonsten eher selten.