Festgeldanlage | Festgeldzinsen im Vergleich |

Als solche gelten strukturierte Finanzprodukte die von positiven Kursentwicklungen profitieren, das eingesetzte Kapital aber gleichzeitig gegen negativ verlaufende Kurse – zumindest teilweise – abgesichert wird. Beispiele dafür bieten Airbag-, Bonus-, oder Discountzertifikate.
Bei einem Airbagzertifikat z. B. schreibt der Emittent eine Untergrenze bzw. einen Pufferwert fest. Für den Fall, dass der Basiswert des strukturierten Finanzprodukts zwischen Startpreis und Pufferwert notiert, bekommt der Käufer des Teilschutzzertifikats zum Laufzeitende seinen gesamten Kapitaleinsatz zurückerstattet. Für den Fall jedoch, dass ein stärkerer Kursverlust zu verzeichnen ist, muss auch der Anleger des Airbagzertifikats einen Verlust hinnehmen. Jedoch ist dieser geringer, als der, der bei einem Direktinvestment aufgetreten wäre. Ausgenommen jedoch den Fall, dass es zu einem vollständigen Verlust des Basiswertes gekommen wäre. Der Emittent wird infolge des eingerichteten Risikopuffers eine Partizipationsrate festlegen, die auf positive Kursverläufe ausgelegt ist und die unter 100 Prozent liegt.

Ähnlich bietet auch das Bonuszertifikat dem Investor einen Teilschutz gegen den Kapitalverlust. Hierfür legt der Emittent sowohl einen Bonusbetrag als auch eine Kursschwelle fest, die unter dem Wert des Basisprodukts liegt, die dieses zum Zeitpunkt der Emission hat. Der Bonusbetrag allerdings liegt darüber. Wird während der Laufzeit des Zertifikats die Kursschwelle nicht unterschritten und verbleibt der Basiswert im Bereich zwischen Kurs- und Bonusschwelle, hat der Investor Anspruch auf die Auszahlung des Bonusbetrages. Sofern zum Ende der Laufzeit der Wert des Basisobjektes über dem des Bonusbetrages liegt, wird der entsprechende Betrag zur Auszahlung gebracht. Für den Fall, dass die Kursschwelle auch nur einmal während der Laufzeit unterschritten wird, ist damit die Bonuskonstruktion verfallen. Der Anleger hat sodann Anspruch auf Ausbezahlung des Wertes des Basisprodukts zum Laufzeitende.

Handelt es sich um ein Discountzertifikat erhält der Anleger – bezogen auf den aktuellen Wert des Basisobjektes – einen Discount oder Preisnachlass. Auch hier erfährt das eingesetzte Kapital einen Teilschutz. Je nach Höhe vom Discount können durchaus Verluste eintreten, aber die Anleger erzielen einen kleinen Gewinn, zumindest keinen Verlust. Den Schutz muss der Anleger jedoch bezahlen, indem er eine Obergrenze bzw. Cap akzeptiert. Das bedeutet u. a., dass der Anleger von Kursen oberhalb des Cap nicht mehr profitiert.

Käufer von Teilschutzzertifikaten erwerben mit dem jeweiligen Produkt einen partiellen Schutz gegen den Verlust ihres eingesetzten Kapitals.

Anders ist es bei vollen Kapitalschutzzertifikaten zu denen beispielsweise die Garantiezertifikate gehören.