Festgeldanlage | Festgeldzinsen im Vergleich |

Hier ist Sondervermögen zu verstehen als ein Fachausdruck für Investmentvermögen. Es ist das Anlagevermögen der Fondsanleger. Bedeutsam ist, dass dieses strikt zu trennen ist vom Vermögen der Investmentgesellschaft selbst. Das ist rechtlich außerordentlich bedeutsam und hat zur Folge, dass das Sondervermögen geschützt ist vor den Wertänderungen anderer Fonds der Gesellschaft, dem Zugriff der Gesellschaft selbst und dem Zugriff von Gläubigern. Letzteres gilt auch im Insolvenzfall. Die Sicherstellung der Trennung des Sondervermögens vom (sonstigen) Vermögen erfolgt u. a. dadurch, dass dessen Verwahrung bei einer Depotbank erfolgen muss.

Sondervermögen kann in verschiedenen Formen bestehen. Dazu gehört z. B. Bargeld, Aktien, Renten, Bezugsrechte, Dividendenzahlungsansprüche, Edelmetalle, Immobilien.

Nach dem Investmentgesetz (InvG) wird unterschieden zwischen Spezial-Sondervermögen und Publikums-Sondervermögen. Ersteres sind Sondervermögen, bei denen die Anteile auf der Basis schriftlicher Vereinbarungen die zwischen institutionellen Anlegern und der Kapitalanlagegesellschaft gehalten werden. Das Sondervermögen, welches davon nicht betroffen ist, gehört in die Kategorie Publikums-Sondervermögen.