Festgeldanlage | Festgeldzinsen im Vergleich |

Ein Komplementär ist eine natürliche oder juristische Person, die als Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft (KG), einer Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) oder einer Offenen Handelsgesellschaft mit seinem gesamten Vermögen unbeschränkt, unmittelbar und solidarisch haftet. Im Gegensatz zum Kommanditisten obliegt dem Komplementär die alleinige Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft. Eine hiervon abweichende Regelung kann im Gesellschaftsvertrag getroffen werden.