Der Umsatz eines Unternehmens ergibt sich aus allen Erlösen, die diesem während einer Umsatzperiode zufließen. Um den Umsatz jedoch zu erzielen ist das mit Kosten bzw. Aufwendungen, eben den Umsatzkosten, verbunden.
Die Ermittlung der Umsatzkosten erfolgt im Wege des Umsatzkostenverfahrens, eine Umsatzerfolgsrechnung. Nach diesem Verfahren bedeutet das, dass zwecks Abgrenzung der Erträge und der Aufwendungen, die abgesetzten Mengeneinheiten herangezogen werden. Bei diesem Verfahren werden die Erträge sowie die Aufwendungen erst beim Absatz der Erzeugnisse ausgewiesen und nicht bereits bei der Produktion. Bestandserhöhungen die fertigen und unfertigen Erzeugnisse betreffend und die selbst erzeugten Sachanlagen werden nicht als Erträge und die dafür entstandenen Aufwendungen werden nicht als solche erfasst. Bestandsverminderungen fertiger und unfertiger Erzeugnisse werden als Aufwendungen für die abgesetzten Erzeugnisse ausgewiesen. Aufwendungen werden nicht nach ihrer Art wie z. B. Material, Personal oder Abschreibungen unterteilt, sondern nach Funktionsbereichen wie z. B. Herstellung, Verwaltung oder Vertrieb. Das Umsatzkostenverfahren orientiert sich somit stark an der Kostenstellenstruktur.
Die Ermittlung der Umsatzkosten ist Bestandteil der Gewinn- und Verlustrechnung eines Unternehmens zu deren Erstellung es nach dem Gesetz regelmäßig verpflichtet ist. Das Handelsgesetzbuch (HGB) aber auch die International Financial Reporting Standards (IFRS) erlauben und verlangen, dass die Gewinn- und Verlustrechnung entweder nach dem Gesamtkostenverfahren oder dem Umsatzkostenverfahren vorgenommen werden.
Beim Gesamtkostenverfahren wird die Gegenüberstellung der gesamten Kosten und Erlöse vorgenommen, korrigiert um die Bestandsveränderungen. Bei dem Umsatzkostenverfahren werden lediglich die Kosten der umgesetzten Produkte den Erlösen gegenübergestellt. Mithin besteht der Unterschied im Ausweis der Bestandserhöhungen sowie der Bestandsminderungen. Beide genannte Verfahren führen zu einem identischen Ergebnis. Der Unterschied besteht in der unterschiedlichen Behandlung von Bestandsveränderungen.